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Hallo alle zusammen,
vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen. Würde gerne die interne Amazon Instant Video App benutzen um Filme zu streamen. Nur gibt es dort ein Problem. Wenn ich zum Beispiel die Serie Shannara ansehe läuft alles einwandfrei. Keine Ruckler oder ähnliches. Die Serie liegt in 50Hz vor.
So, nun wenn ich andere Filme bzw. Serien anschaue die in 23,975Hz vorliegen abspiele, wie zum Beispiel Sicario, entsteht ein gewaltiges ruckeln. Konnte das Problem mit einem Fire TV Stick reproduzieren. Das passiert wenn ich den Stick manuell auf 50Hz stelle und ein Film oder Serie mit 23,975Hz wiedergegeben werden soll. Dann ruckelt es genau so wie in der internen App vom Sony.
Da nicht viele von diesem Phänomen berichten ist meine Überlegung ob eventuell die Hardware also das Mainboard defekt sein könnte.
Bitte um Erfahrungsberichte eurerseits wie die App bei euch läuft.
Liebe Grüße
Lulli
Hallo Lulli,
wie sieht es denn aus, wenn du Inhalte von anderen Geräten mit 24P über HDMI zuspielst?
Ruckelt es dann auch?
Schöne Grüße
Peter
Hallo Peter,
wenn ich über HDMI über Player 24p Material zuspiele läuft das ruckelfrei. Dort kann ich auch mein mmitlerweilen liebgewonnenes MotionFlow zuschalten und alles läuft smooth. Nur bei der App intern ruckelt es andauernd , weil eben nicht die richtige Hertzzahl ausgegeben wird.
Leider lässt sich die Infotaste bei Benutzung der Amazonapp nicht benutzen und somit kann ich nicht sehen ob 24 p ankommen. Was mich aber schon wundert ist die Tatsache wenn ich in der Szenenauswahl Automatisch wähle schaltet er auf Kino um, was ja heißen würde dass ein 24p Signal ankommt. Nur stellt er diese nicht ruckelfrei da.
Liebe Grüße
Lulli
So, habe nun von einem Sony Supportler eine konkrete Aussage bekommen:
vielen Dank, dass Sie den Sony-Support kontaktiert haben.
Wir bedauern sehr, dass es Probleme bei der Amazon Instant Video App gibt.
Es handelt sich hierbei nicht um einen Fehler.
Ihr Fernsehgerät kann die Inhalte in 24p einwandfrei abspielen, nur wenn diese über ein HDMI-Kabel übertragen werden.
Laut Aussage des Verkäufers von damals sollte der Fernseher das können. Hier greift ja ganz klar das BGB:
Sachmangel liegt gemäß § 434 I S. 1 BGB vor, wenn im Zeitpunkt des Gefahrübergangs die Istbeschaffenheit des verkauften Gegenstandes zuungunsten des Käufers von der vertraglich vereinbarten Sollbeschaffenheit abweicht.
Nur hat der kleine Kunde so wie ich weder das Geld noch die Zeit um ein Rechtsstreit vom Zaun zu brechen. Und das wissen die großen Unternehmen auch.
Na ja, dann wird das Teil eben mit Verlust veräußert und eben ein Samsung gekauft. Denn konnte ich testen und bei denen läuft alles einwandfrei ohne Ruckeln. Dort bekomme ich für mein Geld wenigstens meine zugesicherte Eigenschaft.
Liebe Grüße
Lulli